Ehevertrag - Fluch oder Segen?

Ehevertrag - Fluch oder Segen?

 

Der Ehevertrag - Fluch oder Segen?

Beim Ehevertrag nach deutschem Recht handelt es sich um ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft, bei dem zukünftige Eheleute oder auch bereits verheiratete Eheleute rechtlich verbindliche Regelabsprachen für Ehe beziehungsweise den Fall der Scheidung treffen. Diese Absprachen sind nicht selten mit erbvertraglichen Vereinbarungen gekoppelt.

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Der vergleichsweise selten geschlossene Ehevertrag hat in der allgemeinen Wahrnehmung oft den Ruf des Unmoralischen. Diese Einstellung gründet zumeist auf der für viele Menschen besonderen moralischen Stellung der Ehe im Wertesystem, durch die sich für diese Menschen eine Profanisierung durch Kauf- oder Mietvertrags-Klauseln ähnelnden Ehevertragsregelungen emotional verbietet. Auch hat für viele Menschen das Element „Vertrauen“ im Zusammenhang mit einer Ehe eine zentrale Stellung, die für sie durch einen Ehevertrag in Mitleidenschaft geraten würde.

Dabei wird oft vergessen, dass die standesamtliche Trauung, die, abgesehen von Ausnahmen bei Sonderfällen des Internationalen Privatrechts, allein rechtlich relevanten Eheschließungs-Charakter im Deutschland entwickelt, auch einen eherechtlichen (Grund-)Vertrag darstellt. Im Ehevertrag im engeren Sinne werden formal gesehen lediglich die Bedingungen der durch die standesamtliche Trauung in Kraft getretenen Regeln ergänzt oder abgeändert. Auch wird häufig übersehen, dass ungefähr 40 % aller Ehen geschieden werden. Vor diesem Hintergrund scheint es durchaus nicht abwegig, dass Eheleute insbesondere für den Fall der Scheidung Regelungen treffen, die von den ansonsten greifenden Standard-Regelungen abweichen.

Dabei handelt es sich insbesondere um Regelungen, die eine andere Form des Güterstandes als den der ansonsten gültigen Zugewinngemeinschaft festlegen sowie Fragen des die jeweiligen Rentenanwartschaften betreffenden Versorgungsausgleichs und der Unterhaltsregelungen nach der Auflösung der Ehe beantworten. Wichtig sind daneben auch Absprachen, die Besuchs- und Aufenthaltsbestimmungsrechte bezüglich gemeinsamer unmündiger Kinder betreffen. Auch sind Regelungen möglich, die bestimmte Aspekte des Ehelebens im Detail festlegen. Dazu können zum Beispiel vertraglich abgesicherte Versprechen, bestimmte Hobbys des Ehepartners zu akzeptieren oder bestimmte Personen aus dem Bekanntenkreis des Partners nicht in der ehelichen Wohnung dulden zu müssen, gehören. Zweckdienlich sind darüber hinaus auch Eheverträge, durch die Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit vereinbaren, welches nationale Eherecht im Streitfall gelten soll.

Der Vertragsfreiheit bei Ausformung dieser Ehevertragsregeln sind vom Gesetzgeber und von der ständigen Rechtsprechung Grenzen gesetzt. Abmachungen, die zu einer unverhältnismäßigen Schlechtstellung des ökonomisch schwächeren Vertragspartners, zum Beispiel im Renten- oder Versorgungsfall führen würden, gelten unter Umständen als sittenwidrig. Das hat dann regelmäßig die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Wegen der Bedeutung des Ehevertrags schreibt das Gesetz notarielle Beurkundung und die damit verbundene neutrale Beratung beider Vertragspartner vor.

Die rechtliche Entsprechung zum Ehevertrag bei gleichgeschlechtlichen Partnern in eingetragener Lebenspartnerschaft ist der Lebenspartnerschaftsvertrag.

Ein Ehevertrag ist nicht spießig oder irgendwie obsolet!

Die Ehe begründet ein Bündnis zwischen zwei Menschen. Wer sich für die Ehe entscheidet, sollte sich im Vorfeld über die jeweiligen Rechte und Pflichten bewusst sein. Wer einen Ehevertrag unterzeichnet muss nicht konservativ sein oder verstaubte Ansichten haben. Feste Standpunkte und Bodenhaftung können für das Leben sehr sinnvoll sein. Man hat sich eben für einen ganz bestimmten Menschen entschieden und eben genau das soll der Ehevertrag ausdrücken.

In der breiten öffentlichen Vorstellung gilt der Abschluss eines Ehevertrages trotz aller Vorteile noch immer als unromantisch. „Warum sollen wir das machen, wir lieben uns doch!“. Wie schnell sich die Vorstellung von unsterblicher Liebe in einen wahren Rosenkrieg verwandeln kann, wird oft unterschätzt und noch häufiger naserümpfend belächelt. Und dabei ist der Ehevertrag nichts weiter als ein Hilfsmittel, wenn es um die Sicherung der eigenen Wünsche und finanziellen Verhältnisse geht.

 

Es gibt nicht nur den einen Vertrag

Was für Außenstehende überraschend erscheinen mag, ist die Tatsache, dass ein Großteil der Eheverträge erst nachträglich und in dem vollen Bewusstsein geschlossen werden, dass die Scheidung unmittelbar bevorsteht. Grundsätzlich, ist es übliche Praxis einen Ehevertrag nachträglich abzuschließen, solange dieser nicht sittenwidrig und in beider Einverständnis unterzeichnet wird. Schon gewusst? Es gibt drei unterschiedliche Arten an Eheverträgen: den versorgenden Ehevertrag, die Trennungs- und die Scheidungsvereinbarung.

Der versorgende Ehevertrag, welcher in glücklichen Zeiten der Ehe abgeschlossen worden ist, wird in der Regel vor (kann aber auch nach) der Eheschließung getroffen. Die Trennungsvereinbarung wird in Krisenzeiten getroffen, wenn eine Trennung bzw. Scheidung möglich ist, die Eheleute aber noch miteinander verbandelt sind. Die Scheidungsvereinbarung wird in Vorbereitung auf die endgültige Beendigung der Ehe aufgesetzt und regelt die vertraglichen Rahmenbedingungen der Scheidung. Inhaltlich fallen darunter zum Beispiel die Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner oder nach welchem Recht die Scheidung verhandelt wird.

 

Muss es der Ehevertrag vom Anwalt sein?

Generell gilt bei der Umsetzung eines Ehevertrages: er muss nicht von einem Anwalt aufgesetzt worden sein. Kostenlose Ehevertrag Muster sind dank dem Internet nur einen Klick entfernt. Nutzt man ein Ehevertrag Muster, sollte dennoch beachtet werden, dass die Vereinbarungen ‚die Form wahren‘ müssen. Dazu zählt, dass der entsprechende Vertrag z. B. mit einem Datum und den Unterschriften der Ehepartner versehen sein muss. Gleichzeitig müssen alle Eheverträge notariell beglaubigt sein, um vor Gericht Bestand zu haben. Um sicherzustellen, das keine Seite übervorteilt wird, darf der beauftragte Scheidungsanwalt nicht gleichzeitig als Notar fungieren.

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Was kostet ein Ehevertrag?

Bei diesen Rahmenbedingungen ist es nicht verwunderlich, dass ein Ehevertrag Kosten von bis zu ein paar Tausend Euro verursachen kann. Im Wesentlichen richtet sich die Höhe der finanziellen Aufwendung danach, wie einvernehmlich die Trennung ist. Je intensiver die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, desto höher sind die anwaltlichen Kosten für einen Ehevertrag. Die Ehevertrag Kosten bei einer gütlichen Trennung sind dennoch von weiteren Faktoren abhängig. Einen nicht unwesentlichen Einfluss hat neben der Gebührentabelle, die Komplexität des Vertrages. Aber, auch ohne den Einsatz eines Anwalts zur Regelung des Ehevertrages, entstehen für beide Ehepartner Kosten, da ein Notar das entsprechende Dokument beglaubigen muss. Wie viel das Aufsetzen eines Ehevertrages also kostet, ist in jedem Fall individuell. Mindestens sind es aber ein paar hundert Euro, die Grenze nach oben ist offen!

Wie sinnvoll ist ein Ehevertrag?

Eine geschlossene Vereinbarung definiert in der Regel den Güterstand der Ehe. Das heißt, ob im Falle einer Scheidung die Ehe nach Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft beurteilt wird. Für einige Personengruppen ist es besonders ratsam den Ehevertrag nachträglich oder vor der Hochzeit abzuschließen.

 

Welche unschlagbaren Vorteile lassen sich aus einem Ehevertrag ableiten?

Es sind zum einen die steuerrechtlichen Vorteile! Ehepaare werden zum jetzigen Zeitpunkt immer noch steuerlich besser gestellt. Zudem profitiert man auch einfach finanziell davon, wenn man mit zwei Gehältern haushalten kann und sich wichtige Ausgaben aufteilt. Nach einer eventuellen Trennung müssen alle gemeinsamen Habseligkeiten fair aufgeteilt werden. Einfach so verschwinden geht dann, also nicht! Auch lassen sich aus einem Ehevertrag Unterhaltsansprüche gegenüber dem Partner geltend machen, falls ein Bedarf besteht.

 

Wer sollte in jedem Fall einen Ehevertrag abschließen?

Man sollte in jedem Fall einen Ehevertrag abschließen, wenn die Ehepartner unterschiedlich stark vermögend sind oder ein Ehepartner in absehbarer Zeit eine stark wiegende Erbschaft antreten wird. Dies ist besonders relevant, wenn es sich um wertsteigende Anlagen (z. B. Immobilien oder Aktien) handelt. Ein Vertrag kann verhindern, dass diese bei einer ‚normalen‘ Scheidung (ohne vertraglich festgelegte Parameter) veräußert werden müssen, um den Partner auszubezahlen. Dies gilt auch für Erbschaften, die in den Alleinbesitz eines Ehepartners übergehen, da Einnahmen aus diesen als Zugewinn gelten.

Existenzgründer, die vor oder während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut haben, sollten aus den gleichen Gründen einen Ehevertrag aufsetzen. Andernfalls steht dem Ex-Partner die Hälfte des Unternehmens zu.

Sind beide Ehepartner unabhängig voneinander finanziell gut situiert, lohnt es sich, im Rahmen einer gütlichen Trennung, einen Ehevertrag noch vor der offiziellen Scheidung zu treffen. Der Güterstand der beiden Parteien bleibt dabei in der Regel unangetastet, da sich die ehemaligen Eheleute ohne gegenseitige finanzielle Ansprüche trennen. Das heißt, es wird eine Gütertrennung festgestellt. Die Scheidungsvereinbarung dient in diesem Moment alleine dem Zweck den offiziellen Trennungsprozess zu beschleunigen, da ansonsten gegenseitige Renten- und Unterhaltsansprüche berechnet werden müssten.

Kommen Schulden ins Spielen, ist der Abschluss eines Vertrages nicht nur eine Empfehlung, sondern beinahe schon Pflicht, möchte man vermeiden nach der Scheidung für den Unterhalt des ehemaligen Ehepartners aufkommen zu müssen. Schulden, die schon vor Ehe bestanden, werden nach der Scheidung vom Ex zwar nicht mitgetragen, aber der Versorgungsausgleich kann dafür sorgen, dass man den Partner solange finanzieren muss bis er die Schulden los ist.

Heiratet man hingegen erst in der zweiten Hälfte seines Lebens, dient der Ehevertrag zur Sicherung der finanziellen Anlagen. Eine Gütertrennung sollte angestrebt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Ehevertrag nicht nachträglich, sondern im Vorfeld der Eheschließung geschlossen wird. Warum? Bei deutlicher Wertsteigerung einer Anlagen, z. B. Immobilie, kann es passieren, dass der Partner den Zugewinn, sprich die Hälfte der Wertsteigerung des Objektes, nicht bezahlen kann. In Konsequenz müsste die Anlagen veräußert werden, um die Schuld auszuzahlen.

Für Ehepartner, die einen unterschiedlichen Hintergrund haben, das heißt aus verschiedenen Ländern stammen, ist es besonders wichtig festzulegen, welches Recht bei einer Scheidung Anwendung findet. Um bei einer gerichtlichen Regelung keine böse Überraschung zu erfahren, sollte dies bereits vor Beginn der Ehe offiziell festgehalten werden.

 

Statistik Anzahl der Scheidungen

 

Was tun, um eine Scheidung zu vermeiden?

Man hört es immer wieder und für viele Paare gibt es nach gewisser Zeit einfach keine andere Lösung mehr als sich scheiden zu lassen. Doch warum lassen sich so viele Paare scheiden und woher rührt die mangelnde Bereitschaft Konflikte auszutragen? Sicher es hat alles etwas ein bisschen mit unserer heutigen Gesellschaft zu tun. Freiheit und Spaß im Leben stehen sehr oft über Konfliktaustragung und der gemeinsamen Problembewältigung. In den Medien wird die Liebe nicht selten als etwas Unverbindliches und Zwangloses dargestellt? Doch ist dies wirklich so? Vielleicht sollte man die Liebe viel mehr als etwas Festes und eine Art Sicherheit im Leben begreifen. Die Fähigkeit der gemeinsamen Bindung ist ein deutliches Zeichen für Stärke. Wer sich bindet, spendet Vertrauen und ist bereit sich einer anderen Person anzunehmen und, wenn nötig auch hinzugeben. Immer nur von Partner zu Partner springen kann dauerhaft problematisch werden. Es verdrängt Leidenschaft und Nähe und sorgt somit für Inkonsistenz. Es gibt viele Formen der Liebe und Liebe kann auch mit unterschiedlicher Intensität ausgeübt werden. Es gibt nicht pauschal eine richtige oder eine falsche Liebe. Die Ehe schafft jedoch eine gewisse Verlässlichkeit und kann langfristig zum Wohlbefinden beider Partner beitragen.

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Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/paar-liebe-ringe-buch-hochzeit-1284225/ https://de.statista.com/infografik/5259/ehen-in-deutschland-halten-laenger/